Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2007 - L 2 KN 209/05 KR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5507
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2007 - L 2 KN 209/05 KR (https://dejure.org/2007,5507)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.06.2007 - L 2 KN 209/05 KR (https://dejure.org/2007,5507)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - L 2 KN 209/05 KR (https://dejure.org/2007,5507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenübernahme eines Rollstuhlrückhaltesystem durch den überörtlichen Sozialhilfeträger - Beförderung zur WfbM

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Schwerbehinderten gegen die gesetzliche Krankenkasse auf die Versorgung mit einem "Kraftknotensystem" (Rollstuhlrückhaltesystem); Voraussetzungen für den Erhalt einer Leistung nach der gesetzlichen Krankenversicherung; Ausgleich der Behinderung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2007 - L 2 KN 209/05
    Zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheiden, (elementare) Körperpflege, selbstständiges Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSG SozR 2200 § 182b Nrn 12, 17, 29, 33, 34, 37), das auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (vgl. BSG 66, 245, 246 = SozR 3-2500 § 33 Nrn 1, 3 und 5) und dabei insbesondere die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens (Schulwissens) umfasst (st Rspr, vgl BSGE 91, 60, 63 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 S 20 mwN und BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29 mwN; s auch Höfler in Kasseler Kommentar.- Band 1. Stand September 2005, § 33 SGB V RdNr 11ff mit zahlreichen Nachweisen aus der Rspr).

    Das vorliegend allein in Betracht kommende Grundbedürfnis des "Erschließens eines gewissen körperlichen Freiraums" ist immer nur im Sinne eines Basisausgleichs der Behinderung selbst und nicht im Sinne des vollständigen Gleichziehens mit den letztlich unbegrenzten Möglichkeiten des Gesunden zu verstehen (BSGE 90, 60ff = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 mwN).

    Die Rechtsprechung stellt dabei auf diejenigen Entfernungen ab, die ein Gesunder zu Fuß zurücklegt oder um die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (vgl BSGE 91, 60, 63 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 S 20 mwN; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31).

    Ist jedoch der Versicherte - wie der Kläger - bereits mit Hilfsmitteln - hier einem Elektrorollstuhl mit Computersteuerung - versorgt, die es ihm gerade (allein oder mit fremder Hilfe) ermöglichen sollen, Wege im Nahbereich zurückzulegen, die üblicherweise zu Fuß zurückgelegt werden, besteht kein Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die die Zurücklegung dieser Wege mittels Pkw ermöglichen oder dazu dienen, den Radius mittels Pkw noch zu erweitern (BSG, Urteil vom 19.4.2007, Az B 3 Kr 9/06 R; BSGE 91, 60 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27).

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2007 - L 2 KN 209/05
    Denn die notwendige medizinische Versorgung ist grundlegende Voraussetzung, die elementaren Bedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen (BSG, Urteil vom 19.4.2007, Az B 3 Kr 9/06 R; BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 mwN).

    Eine Ausnahme hat das BSG bisher lediglich im Falle einer Wachkomapatientin zugelassen, weil diese einen eigenen körperliche Freiraum überhaupt nicht mehr wahrnehmen könne und die Beförderung deshalb ausschließlich dem aufsuchen von Ärzten oder Therapeuten gedient habe (BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 mwN).

  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2007 - L 2 KN 209/05
    Denn die notwendige medizinische Versorgung ist grundlegende Voraussetzung, die elementaren Bedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen (BSG, Urteil vom 19.4.2007, Az B 3 Kr 9/06 R; BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 mwN).

    Ist jedoch der Versicherte - wie der Kläger - bereits mit Hilfsmitteln - hier einem Elektrorollstuhl mit Computersteuerung - versorgt, die es ihm gerade (allein oder mit fremder Hilfe) ermöglichen sollen, Wege im Nahbereich zurückzulegen, die üblicherweise zu Fuß zurückgelegt werden, besteht kein Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die die Zurücklegung dieser Wege mittels Pkw ermöglichen oder dazu dienen, den Radius mittels Pkw noch zu erweitern (BSG, Urteil vom 19.4.2007, Az B 3 Kr 9/06 R; BSGE 91, 60 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27).

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2007 - L 2 KN 209/05
    Ist jedoch der Versicherte - wie der Kläger - bereits mit Hilfsmitteln - hier einem Elektrorollstuhl mit Computersteuerung - versorgt, die es ihm gerade (allein oder mit fremder Hilfe) ermöglichen sollen, Wege im Nahbereich zurückzulegen, die üblicherweise zu Fuß zurückgelegt werden, besteht kein Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die die Zurücklegung dieser Wege mittels Pkw ermöglichen oder dazu dienen, den Radius mittels Pkw noch zu erweitern (BSG, Urteil vom 19.4.2007, Az B 3 Kr 9/06 R; BSGE 91, 60 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27).

    Das steht in Einklang mit der bereits oben genannten Rechtsprechung des BSG, die insoweit ebenfalls unterschiedliche Leistungssprektren der GKV einerseits und der Sozialhilfe andererseits annimmt (BSGE 50, 77, 78 = SozR 2200 § 182b Nr. 17; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27, 29 mwN und 30; zur ähnlichen Abgrenzung des Leistungsumfangs der GKV und der Bundesagentur für Arbeit vgl BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 15).

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2007 - L 2 KN 209/05
    Zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheiden, (elementare) Körperpflege, selbstständiges Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSG SozR 2200 § 182b Nrn 12, 17, 29, 33, 34, 37), das auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (vgl. BSG 66, 245, 246 = SozR 3-2500 § 33 Nrn 1, 3 und 5) und dabei insbesondere die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens (Schulwissens) umfasst (st Rspr, vgl BSGE 91, 60, 63 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 S 20 mwN und BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29 mwN; s auch Höfler in Kasseler Kommentar.- Band 1. Stand September 2005, § 33 SGB V RdNr 11ff mit zahlreichen Nachweisen aus der Rspr).

    Die Förderung der Selbstbestimmung des behinderten Menschen und seiner gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch Versorgung mit Hilfsmitteln fällt danach (weiter) nur dann in die Leistungspflicht der GKV, wenn sie die Auswirkungen der Behinderung nicht nur in einem bestimmten Lebensbereich (Beruf/Gesellschaft/Freizeit), sondern im gesamten täglichen Leben ("allgemein") beseitigt oder mildert und damit ein "Grundbedürfnis des täglichen Lebens" betrifft (stRspr: BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29; SozR 3-2500 § 33 Nr. 5, 27 und 32 sowie zuvor bereits: SozR 2200 § 182b Nr. 12, 30, 34, 37 jeweils mwN).

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94

    Farberkennungsgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2007 - L 2 KN 209/05
    Im Regelfall bleibt es dabei dem Krankenversicherungsträger überlassen, das Fabrikat auszuwählen (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18; zum richtigen Klageantrag vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 17).

    Gegenstand des Behinderungsausgleichs sind zunächst solche Hilfsmittel, die auf den Ausgleich der Behinderung selbst gerichtet sind, also zum unmittelbaren Ersatz der ausgefallenen Funktionen dienen (BSGE 37, 138, 141 = SozR 2200 § 187 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 S 88 und Nr. 20 S 106).

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2007 - L 2 KN 209/05
    Dass ein solcher Sicherheitsvorteil die Versorgung mit einem Hilfsmittel begründen kann, hat das BSG bereits in anderem Zusammenhang entschieden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44; BSGE 93, 183ff = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8 zum sog. C-leg, das ua der Erhöhung der Sturz- und Stolpersicherheit dient).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2007 - L 2 KN 209/05
    Auf die frühere, bis zum 31.7.2006 erhebliche Streitfrage, ob es sich bei einem Träger der Sozialhilfe um einen Versicherungsträger iS von § 75 Abs. 5 SGG in der bis dahin geltenden Fassung handelt, kommt es nach der Neufassung der Vorschrift durch Gesetz vom 20.7.2006 nicht mehr an (zutreffend für eine entsprechende Anwendung jedenfalls seit 2005: BSGE 93, 286ff=SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; Zeihe § 75 Rdnr. 57f; aA ohne nähere Begründung: LSG BW Urteil vom 9.5.2006, Az L 11 KR 5004/05, und LSG SH, Beschl. vom 9.11.2005, Az L 9 B 268/05 SO ER).
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.11.2005 - L 9 B 268/05

    Streitigkeit über die örtliche Zuständigkeit - betreutes Wohnen eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2007 - L 2 KN 209/05
    Auf die frühere, bis zum 31.7.2006 erhebliche Streitfrage, ob es sich bei einem Träger der Sozialhilfe um einen Versicherungsträger iS von § 75 Abs. 5 SGG in der bis dahin geltenden Fassung handelt, kommt es nach der Neufassung der Vorschrift durch Gesetz vom 20.7.2006 nicht mehr an (zutreffend für eine entsprechende Anwendung jedenfalls seit 2005: BSGE 93, 286ff=SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; Zeihe § 75 Rdnr. 57f; aA ohne nähere Begründung: LSG BW Urteil vom 9.5.2006, Az L 11 KR 5004/05, und LSG SH, Beschl. vom 9.11.2005, Az L 9 B 268/05 SO ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.05.2006 - L 11 KR 5004/05

    Notwendige Beiladung des Sozialhilfeträgers

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2007 - L 2 KN 209/05
    Auf die frühere, bis zum 31.7.2006 erhebliche Streitfrage, ob es sich bei einem Träger der Sozialhilfe um einen Versicherungsträger iS von § 75 Abs. 5 SGG in der bis dahin geltenden Fassung handelt, kommt es nach der Neufassung der Vorschrift durch Gesetz vom 20.7.2006 nicht mehr an (zutreffend für eine entsprechende Anwendung jedenfalls seit 2005: BSGE 93, 286ff=SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; Zeihe § 75 Rdnr. 57f; aA ohne nähere Begründung: LSG BW Urteil vom 9.5.2006, Az L 11 KR 5004/05, und LSG SH, Beschl. vom 9.11.2005, Az L 9 B 268/05 SO ER).
  • BSG, 26.07.1994 - 11 RAr 115/93

    Berufliche Rehabilitation - orthopädische Arbeitssicherheitsschuhe -

  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 25/00 R

    Leistungsfortzahlung nach § 105b AFG beim Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs,

  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2006 - L 5 KR 512/06

    Krankenversicherung - Notwendigkeit eines Hilfsmittels bei Erweiterung der

  • LSG Schleswig-Holstein, 29.03.2006 - L 5 KR 16/05

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme für Rollstuhlrückhaltesystem im

  • BSG, 19.05.1982 - 11 RA 37/81

    Psychotherapie als Sachleistung der Krankenversicherung - Kostenerstattung

  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 61/79

    Blattwendegerät als Hilfsmittel iS der Krankenversicherung

  • LSG Bayern, 09.11.2006 - L 4 KR 249/05

    Keine Leistungspflicht der Krankenkasse für Kraft-Knoten-System

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - L 15 B 223/06

    Sozialhilfe - Ausstattung eines Elektrorollstuhls mit Kraftknotensystem

  • VG Stuttgart, 13.01.2004 - 12 K 1648/03

    Rollstuhl; Kraftknotensystem; Erstattung durch die Krankenkasse; Hilfsmittel

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 27/96

    Anspruch eines geistig und körperlich behinderten Versicherten auf Versorgung mit

  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

  • BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbstbeschafftes Tandem-Therapiefahrrad

  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Schreibtelefon - Gehörlosigkeit -

  • BSG, 07.03.1990 - 3 RK 15/89

    Einmalwindeln als Hilfsmittel in der Krankenversicherung

  • BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85

    Pfändung und Abtretung von Renten - Gesetzliche Renten-und Unfallversicherung

  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 30/94

    Schreibtelefon als notwendiges Hilfsmittel in der Krankenversicherung

  • BSG, 22.02.1974 - 3 RK 27/73

    Hilfsmittel für Behinderte und Leistungspflicht der KK

  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.02.2008 - L 5 KR 129/07

    Anspruch auf Zubehör für Rollstuhl

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Krankenkasse, wie vorliegend, für jedwede Art von Kraftknotensystemen ihre Leistungspflicht verneint hat (LSG Nordrhein-Westfalen 14.6.2007 - L 2 KN 209/05 KR, juris Rn 27).

    Die rechtlichen Voraussetzungen eines Anspruchs auf ein solches Zubehör stimmen mit dem Anspruch auf das Hilfsmittel selbst überein (LSG Nordrhein-Westfalen 14.6.2007 aaO juris Rn 38).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 11 KR 96/07

    Kostenerstattung für einen selbst beschafften Patientenlifter in einer

    Für den Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln ist eine ärztliche Verordnung weder notwendige noch hinreichende Voraussetzung (vgl. u.a. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.06.2007 - L 2 KN 209/05 KR - m.w.N., Urteil des Senats vom 26.11.2008 - L 11 KR 56/07 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 11 KR 58/07

    Anspruch auf Versorgung mit orthopädischen Turnschuhen als Hilfsmittel der

    Für den Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln ist eine ärztliche Verordnung weder notwendige noch hinreichende Voraussetzung (vgl. u.a. LSG NRW, Urteil vom 14.06.2007 - L 2 KN 209/05 KR - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - L 11 KR 56/07

    Anspruch auf Versorgung mit einem Sportrollstuhl aus der gesetzlichen

    Für den Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln ist eine ärztliche Verordnung weder notwendige noch hinreichende Voraussetzung (vgl. u.a. Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Urteil vom 14.06.2007 - L 2 KN 209/05 KR - m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2008 - L 1 KR 321/06
    Auf die Erschließung eines Freiraums durch die Benutzung eines Kraftfahrzeuges, dessen sicherere Benutzung durch den Rollstuhlfahrers hier durch das Kraftknotensystem gewährleistet werden soll, und das den Radius des körperlichen Freiraums erweitert, besteht kein Anspruch (im Ergebnis haben die Erstattungspflicht der Krankenkasse für Kraftknotensysteme auch abgelehnt: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. August 2003 L 4 KR 223/02; Bayrisches LSG, Urteile vom 9. November 2006 L 4 KR 249/05 und 9. Januar 2007 L 5 KR 41/06; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29. März 2006 L 5 KR 16/05, LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Juni 2007 L 2 KN 209/05; OVG Hamburg, Beschluss vom 31. Mai 2001- 4 Bf 319/00).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.06.2015 - L 6 KR 66/14
    Für den Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln ist eine ärztliche Verordnung weder notwendige noch hinreichende Voraussetzung (vgl. u.a. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.06.2007 - L 2 KN 209/05 KR - juris m.w.N.).
  • SG Stade, 06.11.2007 - S 1 KR 201/05
    Im Hinblick auf das von der Klägerin in den Vordergrund ihrer Argumentation gestellte Bedürfnis, mittels Beförderung in einem Behindertentransportkraftfahrzeug Ärzte und Therapeuten aufzusuchen, ist festzustellen, dass die Benutzung eines Kraftfahrzeuges zur Erweiterung des persönlichen Aktionsradius über den eines Fußgängers hinaus nicht zu dem Grundbedürfnis "Mobilität" zählt (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Juni 2007, Az L 2 KN 209/05 KR).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht